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1822 Kirchenunion zwei Konfessionen - ein Abendmahl


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Rheinhessen bestand bis zur Angliederung an Frankreich 1797 aus 28 verschieden regierten Gebieten. Seit dem Augsburger Religionsfrieden galt die Regel „cuius regio eius religio“ -wes Brot ich ess, des Lied ich sing- der Herrscher bestimmt die Konfession. Durch häufige Herrscherwechsel änderte sich oft auch die hauptsächliche Konfession. Oft gab es deshalb in einem Ort drei Konfessionen (reformiert, lutherisch und römisch- katholisch) nebeneinander mit entsprechenden Kirchen, Schulen, Pfarrern und Lehrern. In der Zeit der Zugehörigkeit zu Frankreich wurde vieles neu geordnet aber das Nebeneinander der Konfessionen blieb. Viele evangelische Theologen und Gemeinden empfanden das als überholt. Als nach dem Sieg über Frankreich 1814 Rheinhessen zunächst unter die Verwaltung einer Regierung aus Bayern und österreich kam, brachen die evangelischen Strukturen zusammen und es existierten nur noch evangelische Gemeinden ohne Leitungen. Die Sieger errichteten kurzerhand in Worms eine gemeinsame Leitungsbehörde für Reformierte und Lutheraner. Dieser Prozess der Neuordnung und Einordnung in staatliche Strukturen wurde vom Großherzogtum Darmstadt, zu dem Rheinhessen nach dem Wiener Kongress ab 1816 gehörte, weitergeführt.

Drei Dinge beförderten den Wunsch nach einer neuen gemeinsamen Ordnung und einem gemeinsamen Gottesdienst für alle Evangelischen:

  1. Die Aufklärung und damit verbunden eine neue rationalere Weltsicht
  2. Der Ausbruch des Vulkans Tambora 1816 in Indonesien, der weltweit Klimakatastrophen und Hungersnöte erzeugte und erstmals ein Gefühl für europäische und globale Fragen hervorbrachte
  3. Ein überdruss an konfessionellen Fragen im Alltag und im Gottesdienst der Menschen
Neun rheinhessische Pfarrer ergriffen die Initiative und schrieben alle evangelischen Pfarrer in Rheinhessen an, um danach bei der Regierungskommission in Mainz den Zusammenschluss aller reformierten und lutherischen Gemeinden in Rheinhessen zu beantragen. Die Behörde war zögerlich, im Dezember 1818 wurde im Wörrstädter Pfarrhaus ein Vereinigungsvertrag erarbeitet, der alle Fragen nach Theologie, Liturgie und Abendmahl klärte. Die Provinzialregierung lehnte den Vertrag ab, insbesondere demokratische Regelungen für Wahlen innerhalb der Kirche schienen der Regierung gefährlich. Erst am 31. Juli 1822 wurde die Union genehmigt und in einer Urkunde veröffentlicht, nachdem sich Pfarrer in Darmstadt beim hessischen Großherzog persönlich beschwert hatten.
Seitdem nennt man die evangelische Kirche in unserer Gegend uniert, also eine Union, eine Vereinigung aus der Reformierten und der Lutherischen Kirchengemeinden.

Literatur: 500 Jahre Reformation in Rheinhessen, Artikel „Rheinhessen und die Kirchenunion der beiden protestantischen Konfessionen“ von Tobias Kraft